Elternmitarbeit

Mitarbeit als Elternsprecher/in

Innerhalb eines Monats nach Beginn eines Schuljahres, im Rahmen des ersten Elternabends in Ihrer Klasse, steht die erste Wahl an. Gewählt wird ein/e Elternsprecher/in samt Vertretung sowie zwei Elternvertreter/innen für die Klassenkonferenzen. Diese Ämter werden für zwei Jahre besetzt.

Aufgaben der Elternsprecher/innen: Sie vertreten alle Eltern ihrer Klasse gegenüber den Lehrkräften und der Schulleitung, äußern Meinungen, Wünsche, Kritik und Lob und können um Hilfe gebeten werden, wenn es in der direkten Kommunikation Probleme gibt.

Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher sind verantwortlich für die Elternabende, zu denen sie mindestens einmal pro Halbjahr einladen. Kopien dazu können in der Schule gemacht werden, bei der Verteilung der Einladungen und ggf. bei deren Erstellung können die Klassenlehrkräfte behilflich sein.

Der Ablauf des Elternabends wird im Idealfall gemeinsam von der Klassenlehrkraft und der Elternsprecherin bzw. dem Elternsprecher entwickelt oder durchgesprochen. Themen sind neben Informationen von Seiten der Schule die Wünsche der Eltern und der Austausch über das Lernen und das Schulleben der Kinder.

Besondere Aktivitäten der Klasse, damit die Gemeinschaft der Eltern und Kinder zusammenwachsen kann, gehören zur Kür der Elternarbeit. In den Klassen finden Laternenlaufen, Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Ausflüge und vieles mehr statt.

„Hier-und-da-mal-Hilfe“

Es gibt immer wieder verschiedene besondere Anlässe zum Beispiel bei Schul- und Sportfesten, bei Garteneinsätzen oder anderen „Außer-der-Reihe-Projekten“, bei denen um Ihre Mithilfe gebeten wird! Zum Beispiel kommt man beim gemeinsamen Gärtnern ganz anders mit den Kindern und Lehkräften in Kontakt, als bei formalen Anlässen.

Unser Schulelternrat

Der Schulelternrat ist das Gremium der Klassenelternsprecher/innen sowie ihrer Stellvertreter/innen. Die Treffen finden zwei Mal im Jahr statt, die/der Vorsitzende lädt dazu ein. Der Elternrat vermittelt zwischen Elternschaft und Schule und hat Mitspracherecht bei vielen relevanten Entscheidungen. In enger Zusammenarbeit mit Schulleitung und Lehrkräften unterstützt der Elternrat u. a. auch die Entwicklung des Schulkonzeptes.

Die erste Sitzung des Elternrates im Schuljahr kommt kaum ohne Wahlen aus, mindestens Nachwahlen stehen meistens an. Es gibt folgende Ämter, in die man jeweils für zwei Jahre gewählt werden kann, die sich max. zweimal pro Jahr treffen:

  • Zwei Vertreter/innen und eine Stellvertretung in den Fachkonferenzen der jeweiligen Unterrichtsfächer.
  • Vier Vertreter/innen und zwei Stellvertretungen in der Gesamtkonferenz und im Schulvorstand.
  • Vertreter/innen für den Stadtelternrat. Im Stadtelternrat treffen sich Vertreter/innen der Schulen, deren Träger die Stadt Verden ist. Themen waren bisher z.B. Verkehrserziehung und Gefährdungen auf dem Schulweg.

Die Teilnahme an den Konferenzen der Schule ist ein wichtiger Teil der Elternarbeit. Dort gibt es aktuelle Informationen, aber auch immer wieder Grundsatzdiskussionen und Entscheidungen, die das Lernen und Schulleben an der Schule betreffen. In fast allen Konferenzen einer Schule sind Elternvertreter/innen auch stimmberechtigt!

Für weitere Fragen steht ihnen Schulelternratsvorsitzender Herr Warnke zur Verfügung (Tel.: 04231/ 3513).

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